Angestellt oder eigene Praxis: Was bleibt Ihnen netto?
Brutto gegen Praxisgewinn zu vergleichen führt in die Irre. Entscheidend ist, was nach Steuern, Versorgungswerk, Krankenversicherung und Praxiskredit tatsächlich übrig bleibt. Drei Angaben genügen, das Ergebnis steht sofort.
In drei Angaben zum Ergebnis
Richtwerte sind vorbelegt, passen Sie sie an Ihre Situation an.
Laufende Praxiskosten wie Personal, Miete, Material, Labor, IT und sonstige Betriebsausgaben müssen bereits abgezogen sein.
entspricht – pro Monat
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Alle Rechenschritte, die Fünfjahresübersicht und Ihre Stellschrauben, zum Mitnehmen ins Bank- oder Gründungsgespräch.
FeinjustierenKrankenversicherung, Kinder, Kaufpreis, Kredit, Vorsorge, Absicherung
Ihre Situation
Mangels Aufteilung wird der abziehbare Basisanteil pauschal mit 85 % geschätzt. Maßgeblich ist die Bescheinigung des Versicherers, den Wert können Sie überschreiben. Im Anstellungsfall wird der Arbeitgeberzuschuss in Liquidität und Sonderausgabenabzug berücksichtigt.
Gerechnet wird mit dem allgemeinen Beitragssatz 14,6 % (angestellt) bzw. dem gewählten Satz (selbstständig) plus Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % zuzüglich 0,6 % Kinderlosenzuschlag, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 €. Eine Mindestbemessung bei niedrigen Einkünften ist nicht modelliert.
Kaufpreis & Investitionen
Finanzierung
Die tatsächliche Nutzungsdauer ist im Einzelfall zu prüfen. Das Modell rechnet ganzjährig, also mit Übernahme und Finanzierungsbeginn zum Jahresanfang.
Vorsorge & Absicherung als Selbstständige/r
Beide Positionen mindern die Liquidität in voller Höhe. Steuerlich wird nur die Praxisausfallversicherung als Betriebsausgabe berücksichtigt; Krankentagegeld und BU zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag durch die Krankenversicherung meist ausgeschöpft ist. Die tatsächliche Abziehbarkeit hängt vom Vertrag ab.
Jahr für Jahr
Verfügbares Einkommen pro Jahr. Die schraffierte Kappe zeigt die Tilgung: nicht verfügbar, aber Ihr Vermögensaufbau.
Fünf Stellschrauben, die Ihr Ergebnis drehen
Was in Ihrer Konstellation rechnerisch zählt und was vor der Gründung geklärt sein sollte.
Diese Stellschrauben auf Ihre Praxis anwenden?
Im kostenlosen Kennenlerngespräch gehen wir Ihre Zahlen durch und klären, ob und wie wir Ihre Gründung oder Übernahme begleiten: digital, bundesweit, auf Partner-Ebene.

Julia David, Fachberaterin für Heilberufe
Julia David begleitet Heilberufler entlang des gesamten Praxiszyklus, von der Gründung bis zur Übergabe. Als zertifizierte Fachberaterin für Heilberufe (IFU/ISM gGmbH) gehört die steuerliche Spezialisierung nicht zur Zusatzleistung, sondern zum Kern ihrer täglichen Beratung. Ihr Anspruch: Steuerberatung, die vorausdenkt: strategisch, strukturiert und zum richtigen Zeitpunkt.
- Fachberaterin für Heilberufe (IFU/ISM gGmbH): Praxisgründung, § 4 UStG, Investitionsabzugsbetrag
- Direkter Kontakt auf Partner-Ebene, keine Sachbearbeiter, kein Callcenter
- Digital organisiert, bundesweite Beratung per Video-Call
- Businessplan-Zahlen für die Bank, Rechtsformwahl und Kaufvertragsprüfung aus einer Hand
Was Heilberufler über Taxboutique sagen
Echte Mandantenstimmen, unbearbeitet.
„Ich bin seit zwei Jahren bei Frau Julia David in steuerlicher Betreuung und sehr zufrieden. Bereits während meiner Praxisplanung hat sie mich kompetent begleitet und mir bei allen steuerlichen Fragen zuverlässig zur Seite gestanden. Die Beratung ist stets professionell, strukturiert und verständlich – gerade auch bei komplexen Themen rund um Selbstständigkeit und Praxisführung. Absolute Empfehlung für alle, die eine engagierte und vorausschauende Steuerberaterin suchen!“
„Als Physiotherapeut war ich mir bei der Umsatzsteuerbefreiung lange unsicher. Julia hat das in einem Gespräch restlos geklärt und mir gezeigt, wo ich Geld liegengelassen habe. Wechsel war die beste Entscheidung.“
„Wir arbeiten nun schon seit vielen Jahren mit Frau Julia David – und sind wirklich durchgehend äußerst zufrieden. Frau David überzeugt nicht nur durch ihr enormes Fachwissen, sondern vor allem auch durch ihre strukturierte, vorausschauende Arbeitsweise und ihre klare, verständliche Kommunikation. Eine klare Empfehlung!“
Was Gründer uns zum Rechner fragen
Wie genau ist die Berechnung?
Der Rechner nutzt den Einkommensteuertarif 2026, den Solidaritätszuschlag mit Freigrenze, die Beitragsbemessungsgrenzen 2026, den Höchstbetrag für Altersvorsorge und ein Annuitätendarlehen mit sauberer Zins-Tilgungs-Trennung. Nicht abgebildet sind Kinderfreibeträge, weitere Einkünfte, Sonderabschreibungen und kammerspezifische Versorgungswerksregeln. Für die Entscheidung „angestellt oder Praxis“ ist die Größenordnung belastbar, für Bank und Finanzamt braucht es die individuelle Rechnung.
Warum ist das Praxis-Ergebnis so viel niedriger als der Gewinn?
Weil vom Praxisgewinn nicht nur Steuern abgehen, sondern auch der volle Versorgungswerksbeitrag ohne Arbeitgeberanteil, die komplette Krankenversicherung, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit sowie die Tilgung des Praxiskredits, und die wird aus versteuertem Geld bezahlt. Genau diese Positionen übersehen die meisten Vergleiche.
Warum treffen Nachzahlung und Vorauszahlungen zusammen?
Im Gründungsjahr setzt das Finanzamt oft keine oder zu niedrige Vorauszahlungen fest. Nach Einreichung der ersten Steuererklärung können Einkommensteuernachzahlungen und erhöhte laufende Vorauszahlungen zeitlich zusammentreffen. Dadurch kann vorübergehend eine erhebliche Liquiditätsbelastung entstehen. Zeitpunkt und Höhe hängen von Abgabe, Veranlagung, bereits festgesetzten Vorauszahlungen und Gewinnentwicklung ab. Der Rechner zeigt Ihnen die Größenordnung, damit die Liquidität dafür von Anfang an eingeplant ist.
Ab wann sollte ich einen Steuerberater einbinden?
Vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag, nicht danach. Kaufpreisaufteilung, Rechtsform, Investitionsabzugsbetrag und der Gründungszeitpunkt entscheiden über fünfstellige Beträge und lassen sich später kaum korrigieren. Ideal sind sechs bis zwölf Monate Vorlauf.
Begleitet Taxboutique auch Übernahmen, BAG und MVZ?
Ja. Wir begleiten Praxisgründung, Praxisübernahme, den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ-Strukturen, von den Zahlen für die Bank über die Rechtsformwahl bis zur laufenden Betreuung. Digital, bundesweit, mit direkter Ansprechpartnerin auf Partner-Ebene.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, wir sehen Ihre Zahlen nur, wenn Sie die Auswertung per E-Mail anfordern. Dann erhalten Sie genau eine E-Mail mit Ihrer Auswertung, keinen Newsletter. Ein Anruf erfolgt nur, wenn Sie ihn wünschen.
Ihre Auswertung als Dokument
Mit allen Rechenschritten, der Fünfjahresübersicht und Ihren Stellschrauben, zum Mitnehmen ins Bankgespräch oder zum Vergleich mehrerer Praxen.
Lieber direkt mit Ihren Zahlen sprechen?
Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Ihre Gründung oder Übernahme begleiten. In der Regel melden wir uns innerhalb von 48 Stunden mit einem Terminvorschlag.
So rechnen wirAlle Annahmen der Modellrechnung, Werte 2026
Einkommensteuer
Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €), Solidaritätszuschlag mit Freigrenze 20.350 € Einkommensteuer (Zusammenveranlagung 40.700 €) und Milderungszone, Kirchensteuer 9 % auf Wunsch. Bei Zusammenveranlagung wird die Veränderung der gemeinsamen Einkommensteuer gegenüber dem Einkommen des Partners ohne die Einkünfte der betrachteten Person ermittelt (Differenzmethode, Splittingtarif). Die Zuordnung dient ausschließlich dem wirtschaftlichen Vergleich.
Angestellt
Bruttogehalt abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €. Rentenversicherung oder Versorgungswerk 9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € als Arbeitnehmeranteil; der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird beim Sonderausgabenabzug gekürzt, Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen 30.826 € (Zusammenveranlagung 61.652 €). Arbeitslosenversicherung 1,3 %, ohne zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Gesetzliche Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag, hälftig, bis 69.750 €; abziehbar sind 96 % des Arbeitnehmeranteils (Kürzung wegen Krankengeldanspruch) plus Pflegeversicherung. Pflegeversicherung 1,8 % Arbeitnehmeranteil plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag. Private Krankenversicherung: Arbeitgeberzuschuss hälftig bis zum Höchstzuschuss, abziehbar ist die Basisabsicherung abzüglich Arbeitgeberzuschuss.
Eigene Praxis
Der eingegebene Praxisüberschuss versteht sich nach laufenden Betriebsausgaben, aber vor Abschreibung auf den Kaufpreis und vor Finanzierungszinsen. Davon abgezogen werden Zinsen (nur auf die jeweilige Restschuld), die Abschreibung des Praxiswerts über die gewählte Dauer, die Abschreibung von Inventar und Geräten linear über 5 Jahre sowie die Praxisausfallversicherung als Betriebsausgabe. Tilgung mindert den Gewinn nicht, aber die Liquidität. Altersvorsorge ist bis zum Höchstbetrag voll abziehbar. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung mindern nur die Liquidität. Gesetzliche Krankenversicherung: ermäßigter Satz 14,0 % ohne bzw. 14,6 % mit Krankengeldanspruch plus Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag, jeweils auf den steuerlichen Gewinn bis 69.750 €, ohne Mindestbemessung. Private Krankenversicherung in voller Höhe, abziehbar ist der Basisanteil (pauschal 85 %, überschreibbar).
Finanzierung und Abschreibung
Eigenkapital wird zuerst von Kaufpreis und Investitionen abgezogen, der Rest als Annuitätendarlehen mit dem gewählten Zinssatz und der gewählten Laufzeit finanziert; negative Kreditbeträge sind ausgeschlossen, Anschaffungsnebenkosten nicht enthalten. Praxiswert-Abschreibung: Einzelpraxis 3 bis 5 Jahre, Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft 6 bis 10 Jahre; eine separat erworbene Vertragsarztzulassung ist nicht abschreibbar. Das Modell rechnet ganzjährig, also mit Übernahme und Finanzierungsbeginn zum Jahresanfang; bei unterjähriger Übernahme sind Abschreibung und Zinsen zeitanteilig zu rechnen. Bei Neugründung werden für die ersten beiden Jahre 60 % und 85 % des Zielüberschusses angesetzt.
Nicht berücksichtigt
Kinderfreibeträge und Kindergeld, weitere Einkünfte, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen in der Basisrechnung, geringwertige Wirtschaftsgüter, kammerspezifische Versorgungswerksregeln, Besonderheiten der Pflegeversicherung in Sachsen, Gewerbesteuer, Anlaufkosten und Abrechnungsverzögerungen der KV. Alle Werte sind gerundet.
Modellrechnung, keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach den für 2026 geltenden Werten (Einkommensteuertarif § 32a EStG, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze, Beitragsbemessungsgrenzen 2026). Bei Zusammenveranlagung wird die Veränderung der gemeinsamen Einkommensteuer gegenüber dem Einkommen des Partners ohne die Einkünfte der betrachteten Person ermittelt; die Zuordnung dient ausschließlich dem wirtschaftlichen Vergleich. Angenommen werden keine Kinderfreibeträge, keine weiteren Einkünfte oder Abzüge, ein Annuitätendarlehen, die Abschreibung des Praxiswerts über die gewählte Dauer und von Inventar über fünf Jahre. Bei Neugründung werden für die ersten beiden Jahre 60 % und 85 % des Zielüberschusses angesetzt. Versorgungswerk- und Kassenbeiträge weichen je nach Kammer, Kasse und Tarif ab, die steuerliche Abziehbarkeit von Versicherungen hängt vom Vertrag ab. Alle Annahmen stehen unter „So rechnen wir“. Das Ergebnis ersetzt keine individuelle Beratung und begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes steuerliches Ergebnis.