
Umsatzsteuer in Deutschland für ausländische Unternehmen
Wir übernehmen die umsatzsteuerliche Registrierung, Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und ZM in Deutschland für ausländische Unternehmen, vollständig und auf Deutsch oder Englisch.
Unsere Spezialisierung für Umsatzsteuer in Deutschland für ausländische Unternehmen
Umsatzsteuerliche Registrierung
Fragebogen · Steuernummer · USt-ID
Laufende Compliance
Voranmeldungen · Jahreserklärung · ZM
Grenzüberschreitende Fälle
Reverse-Charge · Reihengeschäfte · OSS
Wer in Deutschland Umsätze erzielt, ist hier grundsätzlich steuerpflichtig.
Auch ohne Niederlassung in Deutschland können für Ihr Unternehmen umsatzsteuerliche Pflichten entstehen.
Wer in Deutschland umsatzsteuerlich relevante Umsätze ausführt oder bestimmte umsatzsteuerliche Tatbestände verwirklicht, muss die deutschen Umsatzsteuerregelungen beachten. Ob eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist, hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab. Neben nationalen Regelungen sind dabei auch europäische Vereinfachungsverfahren und Sonderregelungen zu berücksichtigen.
Betroffen sind typischerweise Unternehmen mit Lieferungen aus deutschen Lagern, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Einfuhren über deutsche Häfen, Lagerhaltung, der Vermietung von Grundstücken oder Gebäuden, Bau- und Montageleistungen oder der Durchführung von Veranstaltungen in Deutschland.
Wir übernehmen den gesamten Prozess: von der Prüfung, ob und wo eine Registrierung erforderlich ist, über die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt bis zur laufenden Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen und Jahreserklärungen.
Prüfen Sie in zwei Minuten, ob Sie betroffen sind
Bin ich in Deutschland umsatzsteuerlich registrierungspflichtig?
Vier kurze Fragen, eine erste Einschätzung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Was Mandanten über Taxboutique sagen
Wir sind ein Unternehmen aus dem Ausland und mussten uns erstmals in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren. Da wir mit dem deutschen Steuersystem vorher kaum Berührungspunkte hatten, waren wir sehr froh, Taxboutique an unserer Seite zu haben. Die Registrierung wurde komplett übernommen und wir wussten jederzeit, welche Unterlagen noch benötigt werden. Sehr unkompliziert und professionell.
Mark Deubner
Taxboutique betreut für unser Unternehmen die Umsatzsteuer in Deutschland. Besonders hilfreich ist für uns, dass wir uns nicht selbst mit den deutschen Fristen und Voranmeldungen beschäftigen müssen. Bei Fragen bekommen wir schnell eine verständliche Antwort und die Zusammenarbeit funktioniert auch auf Englisch problemlos.
Merit Zauner
Als ausländisches Unternehmen mit Kunden in Deutschland hatten wir einige Fragen zur deutschen Umsatzsteuer. Uns wurde genau erklärt, welche Pflichten wir haben und was wir beachten müssen. Seitdem übernimmt Taxboutique die laufenden Themen für uns. Die Kommunikation ist schnell, persönlich und vor allem sehr zuverlässig.
Immanuel Sieber

Ihre Ansprechpartnerin
Recht und Steuern aus einer Hand.
Partnerin · Steuerberaterin · Umsatzsteuer und internationales Steuerrecht
Edda Vocke berät an der Schnittstelle von Umsatzsteuer und internationalem Steuerrecht. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind ihr Schwerpunkt, von der Registrierung ausländischer Unternehmen über Reihengeschäfte bis zum Reverse-Charge-Verfahren.
Als Doppelqualifizierte verbindet sie steuerliche Präzision mit juristischem Verständnis. Sie sprechen direkt mit ihr, auf Deutsch oder Englisch, ohne Sachbearbeiter dazwischen.
- Doppelqualifikation: Rechtsanwältin und Steuerberaterin
- Schwerpunkt Umsatzsteuer, grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen
- Korrespondenz mit dem Finanzamt vollständig in unserer Hand
Die Fehler, die bei der deutschen Umsatzsteuer richtig teuer werden
Umsatzsteuer ist Massenverfahren mit harten Fristen. Wer zu spät registriert oder falsch abrechnet, zahlt nach, oft mit Zinsen und Zuschlägen.
Zu spät registriert
Die Registrierungspflicht entsteht mit dem ersten steuerpflichtigen Umsatz, nicht ab einer Schwelle. Wer erst Monate später anmeldet, muss rückwirkend erklären und nachzahlen.
Falsches Finanzamt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitzland Ihres Unternehmens. Ein Antrag beim falschen Amt kostet Wochen, die Sie am Ende bei den Fristen fehlen.
Unvollständige Unterlagen
Fehlende Unternehmerbescheinigung, unbeglaubigte Dokumente, unvollständiger Fragebogen USt 1 TU: Jede Rückfrage des Finanzamts verlängert das Verfahren erheblich.
Reverse-Charge falsch angewendet
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG greift nicht immer. Wer zu Unrecht ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnet, schuldet sie trotzdem und muss Rechnungen korrigieren.
Lagerbestand in Deutschland: Wann entsteht eine Registrierungspflicht?
Wer Waren in Deutschland lagert oder über ein deutsches Fulfillment-Center vertreibt, muss häufig umsatzsteuerliche Pflichten in Deutschland erfüllen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die Amazon FBA, andere Fulfillment-Dienstleister oder eigene Lagerstandorte nutzen. Bereits die Lagerung von Waren in Deutschland kann eine deutsche umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich machen, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz ausschließlich im Ausland hat und keine Niederlassung in Deutschland unterhält.
Hinzu kommt, dass Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Kaufland umfangreichen steuerlichen Kontroll- und Dokumentationspflichten unterliegen. Nach § 25e UStG können Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen für nicht entrichtete Umsatzsteuer ihrer Händler haften. Aus diesem Grund verlangen Marktplätze regelmäßig den Nachweis einer steuerlichen Erfassung und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Fehlen diese Nachweise, kann dies zu Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform führen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Registrierungspflichten, der umsatzsteuerlichen Registrierung in Deutschland, der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie bei allen laufenden Melde- und Erklärungspflichten.
Passt Taxboutique zu Ihrem Unternehmen?
Wir arbeiten bewusst als Boutique-Kanzlei: wenige Mandate, dafür persönliche Betreuung, kurze Wege und direkte Ansprechpartnerinnen. In einem ersten Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob wir die richtige Unterstützung für Ihr Unternehmen sind.
Taxboutique passt zu Ihnen, wenn Sie…
- als ausländisches Unternehmen Umsätze in Deutschland erzielen
- nicht sicher sind, ob und in welchen Ländern eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist
- Ihre laufende Umsatzsteuer-Compliance vollständig auslagern möchten
- als international tätiges Unternehmen oder Selbstständiger eine verlässliche Struktur in Deutschland benötigen
- steuerliche und rechtliche Fragen aus einer Hand klären möchten
- eine Beratung auf Deutsch oder Englisch wünschen
Weniger passend sind wir hingegen, wenn Sie…
- in erster Linie nach der günstigsten Standardlösung suchen
- Registrierungen und Compliance in sehr vielen Ländern gleichzeitig zentral koordinieren möchten
- ausschließlich eine kostenlose Einzelfrage klären möchten und keine laufende Beratung benötigen
Taxboutique ist die richtige Wahl für Unternehmen, die Wert auf persönliche Beratung legen.
In fünf Schritten zur deutschen Umsatzsteuer-Compliance
Strukturiert und vollständig digital, auf Deutsch oder Englisch. Sie wissen immer, wo Ihr Verfahren gerade steht.
1
Sachverhalt und erste Einschätzung
Sie schildern uns Ihre Geschäftstätigkeit und Umsätze in Deutschland. Wir prüfen, ob Anhaltspunkte für eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht bestehen und welcher weitere Prüfungs- oder Handlungsbedarf gegebenenfalls erforderlich ist.
Kostenlos und unverbindlich
2
Prüfung und individuelles Angebot
Auf Grundlage Ihrer Angaben beurteilen wir den voraussichtlichen Beratungsumfang und erläutern Ihnen die nächsten Schritte. Bei weitergehendem Prüfungsbedarf oder komplexeren Sachverhalten erhalten Sie vorab ein transparentes Angebot.
Transparentes Angebot vorab
3
Entscheidung über die Zusammenarbeit
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Registrierung und laufende Betreuung durch Taxboutique durchführen lassen möchten.
Sie entscheiden
4
Umsatzsteuerliche Registrierung
Wir bereiten die umsatzsteuerliche Registrierung vor und übernehmen die Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt. Wir begleiten das Verfahren bis zur steuerlichen Erfassung Ihres Unternehmens und kümmern uns um Rückfragen der Finanzverwaltung, so dass Sie zügig die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.
In der Regel 6 bis 12 Wochen
5
Laufende Betreuung
Wir übernehmen Ihre laufenden umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland, einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen, Zusammenfassender Meldungen (ZM) sowie der Korrespondenz mit Finanzamt und Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Gerade bei Zusammenfassenden Meldungen ist eine fristgerechte und korrekte Abgabe entscheidend. Rückfragen des BZSt bearbeiten wir für Sie und sorgen dafür, dass Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zuverlässig erfüllt werden.
Laufend, fristgerecht und aus einer Hand.
Was uns für internationale Umsatzsteuer-Mandate auszeichnet

Steuerlich und juristisch
Umsatzsteuer ist an den Rändern eine Rechtsfrage. Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin beurteilt Edda Vocke beides, statt bei schwierigen Fällen an Dritte zu verweisen.

Finanzamt ist unsere Sache
Bescheide, Rückfragen und Fristen laufen über uns. Sie müssen sich weder mit deutschen Formularen noch mit deutschsprachiger Behördenkorrespondenz befassen.

Digital und ortsunabhängig
Unterlagen per sicherem Upload, Termine per Video-Call. Die Betreuung funktioniert unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen sitzt.
Wann ist eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung erforderlich?
Ausländische Unternehmen müssen sich in Deutschland häufig umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie Waren in Deutschland lagern, von Deutschland aus liefern, Waren einführen, Bau- oder Montageleistungen erbringen oder bestimmte Immobilien- oder Veranstaltungsumsätze ausführen.
Ob eine Registrierung tatsächlich erforderlich ist, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab. Pauschale Umsatzgrenzen existieren für ausländische Unternehmen in vielen Fällen nicht.
Wir prüfen Ihre Registrierungs- und Erklärungspflichten und übernehmen die gesamte Abwicklung gegenüber den deutschen Finanzbehörden.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer für ausländische Unternehmen
Die Antworten auf die Fragen, die uns internationale Mandanten am häufigsten stellen.
Eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland kann erforderlich sein, wenn ein ausländisches Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerlich relevante Umsätze ausführt oder Waren in Deutschland lagert. Dazu gehören insbesondere Lieferungen aus deutschen Lagern, innergemeinschaftliche Lieferungen, Einfuhren, Bau- und Montageleistungen sowie innergemeinschaftliche Erwerbe. Wir prüfen Ihren Sachverhalt und übernehmen die gesamte Registrierung.
Für ausländische Unternehmen richtet sich die Zuständigkeit nach den gesetzlichen Regelungen der deutschen Finanzverwaltung und dem Sitzstaat des Unternehmens. So ist beispielsweise für Unternehmen mit Sitz in den USA das Finanzamt Bonn-Innenstadt zuständig, während Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden vom Finanzamt Kleve betreut werden. Wir ermitteln das zuständige Finanzamt, übernehmen die Registrierung und führen die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden für Sie.
In der Regel benötigen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, einen Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Gründungsdokument, eine Ansässigkeitsbescheinigung der Heimatsteuerbehörde sowie eine Beschreibung der in Deutschland beabsichtigten Tätigkeiten. Je nach Geschäftsmodell können weitere Unterlagen, etwa Lager- oder Fulfillmentverträge, erforderlich sein. Bei Beauftragung eines Steuerberaters kommt eine Vollmacht hinzu. Wir prüfen Ihren Einzelfall und teilen Ihnen genau mit, welche Unterlagen benötigt werden.
Nach der Erteilung der Steuernummer beginnen die laufenden umsatzsteuerlichen Meldepflichten. Je nach gesetzlichem Voranmeldungszeitraum sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zusätzlich sind eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie gegebenenfalls Zusammenfassende Meldungen oder Intrastat-Meldungen abzugeben. Auf Antrag kann regelmäßig eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Wir richten das Meldewesen für Sie ein und übernehmen die laufende Erfüllung Ihrer steuerlichen Erklärungspflichten.
Ja, in den meisten Fällen. Die Lagerung von Waren in Deutschland, beispielsweise im Rahmen von Amazon FBA, führt regelmäßig zu einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht. Oft entsteht diese bereits mit der Einlagerung der Ware. Marktplätze verlangen zudem regelmäßig einen Nachweis der steuerlichen Registrierung. Wir prüfen Ihren Einzelfall und übernehmen die komplette Registrierung.
Trägt Ihr Unternehmen deutsche Umsatzsteuer, ohne in Deutschland registrierungspflichtige Umsätze auszuführen, kann die Erstattung häufig über das Vorsteuervergütungsverfahren erfolgen. Dies ist etwa der Fall, wenn Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens eine Messe in Deutschland besuchen und deutsche Umsatzsteuer auf Hotel-, Messe- oder andere Reisekosten anfällt.
Besteht dagegen eine Registrierungspflicht in Deutschland, werden Vorsteuerbeträge grundsätzlich über die deutschen Umsatzsteuererklärungen geltend gemacht. Wir prüfen, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist.
Werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht oder verspätet eingereicht, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem können Säumniszuschläge und weitere steuerliche Nachteile entstehen. Bei wiederholten Verstößen ist mit einer intensiveren Prüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen. Wir überwachen Ihre Fristen und reichen die erforderlichen Meldungen fristgerecht elektronisch ein.
Bei vielen grenzüberschreitenden Leistungen geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Zudem können grenzüberschreitende Warenlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Hierzu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Rechnungsstellung, die rechtzeitige Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen sowie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Führung der erforderlichen Buch- und Belegnachweise. Fehler bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung oder den Nachweispflichten können zu Steuernachforderungen, Zinsen und Rechnungskorrekturen führen.
Wir prüfen Ihre Umsätze, unterstützen bei den Melde- und Nachweispflichten und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.
Rechnen Sie mit etwa sechs bis zwölf Wochen ab vollständiger Einreichung. Unvollständige Unterlagen und Rückfragen des Finanzamts verlängern das Verfahren erheblich. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Erstvorlage: Wir stellen die Unterlagen vollständig zusammen und beantworten Rückfragen direkt, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät.
Ja. Wir beraten und korrespondieren auf Deutsch und Englisch. Die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir, sodass Sie sich nicht mit deutschsprachigen Bescheiden und Fristen auseinandersetzen müssen. Ihre Ansprechpartnerin ist Edda Vocke, Rechtsanwältin und Steuerberaterin.
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