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Umsatzsteuer in Deutschland für ausländische Unternehmen

Unsere Spezialisierung für Umsatzsteuer in Deutschland für ausländische Unternehmen

Umsatzsteuerliche Registrierung
Fragebogen · Steuernummer · USt-ID

Laufende Compliance
Voranmeldungen · Jahreserklärung · ZM

Fiskalvertretung
§§ 22a bis 22e UStG · Einfuhr und Weiterlieferung

Grenzüberschreitende Fälle
Reverse-Charge · Reihengeschäfte · OSS

Wer in Deutschland Umsätze erzielt, ist hier steuerpflichtig. Auch ohne Niederlassung.

Sobald Sie in Deutschland steuerpflichtige Umsätze ausführen, entsteht eine Registrierungspflicht. Eine Umsatzschwelle wie bei inländischen Kleinunternehmern gibt es dabei nicht. Betroffen sind typischerweise Unternehmen mit Warenlieferungen im Inland, Einfuhren über deutsche Häfen, Lagerhaltung, Bauleistungen, Montagen oder Veranstaltungen in Deutschland.

Wir übernehmen den gesamten Prozess: von der Prüfung, ob und wo Sie registrierungspflichtig sind, über die Registrierung beim zuständigen Finanzamt bis zur laufenden Abgabe der Voranmeldungen. Sie brauchen weder deutsche Formulare zu verstehen noch Fristen im Blick zu behalten. Beides übernehmen wir.

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Bin ich in Deutschland umsatzsteuerlich registrierungspflichtig?

Vier kurze Fragen, eine erste Einschätzung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Frage 1 von 4

Was Mandanten über Taxboutique sagen

Wir sind ein Unternehmen aus dem Ausland und mussten uns erstmals in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren. Da wir mit dem deutschen Steuersystem vorher kaum Berührungspunkte hatten, waren wir sehr froh, Taxboutique an unserer Seite zu haben. Die Registrierung wurde komplett übernommen und wir wussten jederzeit, welche Unterlagen noch benötigt werden. Sehr unkompliziert und professionell.

Mark Deubner

Taxboutique betreut für unser Unternehmen die Umsatzsteuer in Deutschland. Besonders hilfreich ist für uns, dass wir uns nicht selbst mit den deutschen Fristen und Voranmeldungen beschäftigen müssen. Bei Fragen bekommen wir schnell eine verständliche Antwort und die Zusammenarbeit funktioniert auch auf Englisch problemlos.

Merit Zauner

Als ausländisches Unternehmen mit Kunden in Deutschland hatten wir einige Fragen zur deutschen Umsatzsteuer. Uns wurde genau erklärt, welche Pflichten wir haben und was wir beachten müssen. Seitdem übernimmt Taxboutique die laufenden Themen für uns. Die Kommunikation ist schnell, persönlich und vor allem sehr zuverlässig.



Immanuel Sieber

Ihre Ansprechpartnerin

Recht und Steuern aus einer Hand.

Partnerin · Steuerberaterin · Umsatzsteuer und internationales Steuerrecht

Edda Vocke berät an der Schnittstelle von Umsatzsteuer und internationalem Steuerrecht. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind ihr Schwerpunkt, von der Registrierung ausländischer Unternehmen über Reihengeschäfte und Reverse-Charge bis zur Fiskalvertretung.

Als Doppelqualifizierte verbindet sie steuerliche Präzision mit juristischem Verständnis. Sie sprechen direkt mit ihr, auf Deutsch oder Englisch, ohne Sachbearbeiter dazwischen.

  • Doppelqualifikation: Rechtsanwältin und Steuerberaterin
  • Schwerpunkt Umsatzsteuer, grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen
  • Zur Fiskalvertretung nach den §§ 22a bis 22e UStG befugt
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt vollständig in unserer Hand

Die Fehler, die bei der deutschen Umsatzsteuer richtig teuer werden

Umsatzsteuer ist Massenverfahren mit harten Fristen. Wer zu spät registriert oder falsch abrechnet, zahlt nach, oft mit Zinsen und Zuschlägen.

Zu spät registriert

Die Registrierungspflicht entsteht mit dem ersten steuerpflichtigen Umsatz, nicht ab einer Schwelle. Wer erst Monate später anmeldet, muss rückwirkend erklären und nachzahlen.

Falsches Finanzamt

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitzland Ihres Unternehmens. Ein Antrag beim falschen Amt kostet Wochen, die Sie am Ende bei den Fristen fehlen.

Wegzugsbesteuerung übersehen

§ 6 AStG kann bei wesentlichen Beteiligungen eine Veräußerung fingieren, Steuer ohne Zufluss. Häufig der größte Einzelposten überhaupt, und regelmäßig zu spät erkannt.

Ausländisches Vermögen falsch deklariert

Depots, Immobilien, Trusts und Beteiligungen sind in Deutschland anzugeben. Im automatischen Informationsaustausch fallen Lücken zuverlässig auf - mit empfindlichen Folgen.

Unvollständige Unterlagen

Fehlende Unternehmerbescheinigung, unbeglaubigte Dokumente, unvollständiger Fragebogen USt 1 TU: Jede Rückfrage des Finanzamts verlängert das Verfahren erheblich.

Reverse-Charge falsch angewendet

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG greift nicht immer. Wer zu Unrecht ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnet, schuldet sie trotzdem und muss Rechnungen korrigieren.

Lagerbestand in Deutschland löst die Registrierungspflicht aus

Wer Ware in einem deutschen Lager oder Fulfillment-Center vorhält, führt Umsätze im Inland aus und wird damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Das gilt unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen sitzt und ob Sie eine Niederlassung haben. Bei Amazon FBA und vergleichbaren Programmen entsteht die Pflicht bereits mit der Einlagerung, oft früher als Händler annehmen.

Hinzu kommt die Plattformhaftung: Marktplatzbetreiber haften nach § 22f UStG für die Umsatzsteuer ihrer Händler und verlangen deshalb den Nachweis der steuerlichen Erfassung. Ohne gültige Bescheinigung droht die Sperrung des Händlerkontos. Wir sorgen dafür, dass Registrierung, Nachweise und laufende Meldungen rechtzeitig stehen.

Passt Taxboutique zu Ihrem Unternehmen?

Wir arbeiten bewusst als Boutique: wenige Mandate, dafür jedes persönlich betreut. Eine ehrliche Einordnung, ob wir zueinander passen.

Taxboutique passt, wenn Sie…

  • Als ausländisches Unternehmen Umsätze in Deutschland erzielen
  • Nicht sicher sind, ob und wo eine Registrierungspflicht besteht
  • Die laufende Compliance vollständig abgeben möchten
  • Als internationaler Selbstständiger eine belastbare Struktur in Deutschland wollen
  • Eine Ansprechpartnerin wollen, die auch juristisch beurteilen kann
  • Auf Englisch betreut werden möchten

Wir sind nicht die richtige Wahl, wenn Sie…

  • Ausschließlich die günstigste automatisierte Lösung suchen
  • Registrierungen in vielen EU-Ländern gleichzeitig brauchen, dafür sind spezialisierte Anbieter besser
  • Rein inländisch tätig sind, ohne grenzüberschreitenden Bezug
  • Nur eine einmalige Auskunft ohne weitere Betreuung wünschen

Zwei Wege, und nicht für jeden ist derselbe richtig

Deutschland schreibt anders als etwa Frankreich oder Polen keinen Fiskalvertreter vor. Die Fiskalvertretung nach den §§ 22a bis 22e UStG ist freiwillig und lohnt sich in bestimmten Konstellationen erheblich. Wir prüfen, welcher Weg für Sie günstiger ist.

Eigene Registrierung
Der Regelfall, sobald Sie steuerpflichtige Umsätze in Deutschland ausführen oder Vorsteuer geltend machen wollen. Sie erhalten eine deutsche Steuernummer und geben laufend Voranmeldungen ab. Wir übernehmen Anmeldung und Meldewesen vollständig.

Fiskalvertretung
Sinnvoll, wenn Sie in Deutschland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, klassisch die Einfuhr über einen deutschen Hafen mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung. Dann ersparen Sie sich die eigene Registrierung samt Erklärungspflichten.

Wer das überhaupt darf
Als Fiskalvertreter zugelassen sind nur Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie eingeschränkt Speditionen. Taxboutique erfüllt diese Voraussetzungen, Edda Vocke ist zusätzlich als Rechtsanwältin zugelassen.

In vier Schritten zur deutschen Umsatzsteuer-Compliance

Strukturiert und vollständig digital, auf Deutsch oder Englisch. Sie wissen immer, wo Ihr Verfahren gerade steht.

Was uns für internationale Umsatzsteuer-Mandate auszeichnet

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer für ausländische Unternehmen

Die Antworten auf die Fragen, die uns internationale Mandanten am häufigsten stellen.

Sobald Sie in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erzielen, besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht. Anders als bei der Kleinunternehmerregelung im Inland gibt es dafür keine Umsatzschwelle. Typische Fälle sind Warenlieferungen mit Warenbewegung im Inland, Einfuhren über deutsche Häfen, Bauleistungen, Veranstaltungen und Lagerhaltung in Deutschland. Wir prüfen Ihren konkreten Sachverhalt und übernehmen die Registrierung vollständig.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitzland Ihres Unternehmens und ist in der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung geregelt. Für US-amerikanische Unternehmen ist beispielsweise das Finanzamt Bonn-Innenstadt zentral zuständig, für italienische Unternehmen das Finanzamt München. Lässt sich kein zuständiges Finanzamt zuordnen, greift das Finanzamt Berlin-Neukölln. Wir ermitteln die Zuständigkeit und führen die Korrespondenz für Sie.

Rechnen Sie mit etwa sechs bis zwölf Wochen ab vollständiger Einreichung. Unvollständige Unterlagen und Rückfragen des Finanzamts verlängern das Verfahren erheblich. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Erstvorlage: Wir stellen die Unterlagen vollständig zusammen und beantworten Rückfragen direkt, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät.

In der Regel der Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, ein Handelsregisterauszug oder vergleichbares Gründungsdokument, eine Unternehmerbescheinigung beziehungsweise Ansässigkeitsbescheinigung der Heimatbehörde, der Gesellschaftsvertrag sowie Ausweisdokumente der Geschäftsführung. Bei Beauftragung eines Steuerberaters kommt eine Vollmacht hinzu. Wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall gebraucht wird.

Nach Erteilung der Steuernummer beginnen die laufenden Meldepflichten. Ausländische Unternehmen sind in der Regel zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, jeweils bis zum 10. des Folgemonats, in den ersten beiden Kalenderjahren zwingend monatlich. Hinzu kommen die Jahreserklärung, gegebenenfalls Zusammenfassende Meldungen und Intrastat. Auf Antrag ist eine Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich. Wir richten das Meldewesen ein und übernehmen die laufende Einreichung.

Nein. Anders als etwa Frankreich oder Polen schreibt Deutschland keinen Fiskalvertreter vor, weder für EU- noch für Drittlandsunternehmen. Die Fiskalvertretung nach den §§ 22a bis 22e UStG ist freiwillig und lohnt sich vor allem, wenn Sie in Deutschland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, etwa Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung. Dann ersparen Sie sich die eigene Registrierung. Wir prüfen, welcher Weg für Sie der günstigere ist.

Nur ein enger Kreis: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie unter engen Voraussetzungen Speditionen im Zusammenhang mit Eingangsabgaben. Taxboutique erfüllt diese Voraussetzungen als Steuerberatungsgesellschaft, Edda Vocke ist zusätzlich als Rechtsanwältin zugelassen.

Ja. Sobald Sie Ware in einem deutschen Lager oder Fulfillment-Center vorhalten, führen Sie Umsätze im Inland aus und werden umsatzsteuerpflichtig. Bei Amazon FBA entsteht die Pflicht bereits mit der Einlagerung. Hinzu kommt die Plattformhaftung nach § 22f UStG: Marktplätze verlangen den Nachweis der steuerlichen Erfassung, sonst droht die Sperrung des Händlerkontos.

Wenn Sie in Deutschland keine steuerpflichtigen Umsätze ausführen, aber deutsche Vorsteuer aus Eingangsrechnungen tragen, können Sie diese über das Vorsteuervergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen, ohne sich registrieren zu müssen. Sobald Sie steuerpflichtige Umsätze erzielen, ist dagegen die Registrierung der richtige Weg und die Vorsteuer läuft über die Voranmeldung. Wir prüfen, welches Verfahren für Sie zutrifft.

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen, in der Regel zu Ihren Ungunsten. Bei wiederholten Versäumnissen steigt zudem das Risiko einer Umsatzsteuer-Nachschau oder Betriebsprüfung. Wir übernehmen die Fristenkontrolle und reichen fristgerecht über ELSTER ein.

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen geht die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger über, sodass Sie ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnen. Ob Reverse-Charge greift, hängt von Leistungsart, Ansässigkeit und Status des Empfängers ab. Fehleinschätzungen sind teuer, weil die Steuer dann bei Ihnen bleibt und Rechnungen korrigiert werden müssen. Wir ordnen Ihre Umsätze korrekt zu und richten die Rechnungsstellung entsprechend ein.

Ja. Wir beraten und korrespondieren auf Deutsch und Englisch. Die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir, sodass Sie sich nicht mit deutschsprachigen Bescheiden und Fristen auseinandersetzen müssen. Ihre Ansprechpartnerin ist Edda Vocke, Rechtsanwältin und Steuerberaterin.

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