
Steuerberatung für Expats
Steuerberatung für Expats: Zuzug nach Deutschland für vermögende Privatpersonen, Selbständige, Grenzgänger Freiberufler und Investoren.
Unsere Spezialisierung für Expats
Vermögende Privatpersonen & Investoren
Zuzug · Beteiligungen · Vermögensstruktur · § 6 AStG
US-Personen
US-Steuerpflicht · FATCA / FBAR · DBA USA–Deutschland
International Selbstständige
Freelancer · internationale Kunden · Umsatzsteuer
Global Mobility
Zuzug & Wegzug · Doppelbesteuerung
Steuerberatung beim Zuzug nach Deutschland: Wer herzieht, entscheidet vorher über seine Steuerlast.
Ein Zuzug nach Deutschland ist steuerlich kein Verwaltungsakt, sondern eine Weichenstellung. Mit der Wohnsitzbegründung beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht auf das weltweite Einkommen und damit die Frage, wie Beteiligungen, Depots, Immobilien und stille Reserven im Herkunftsland behandelt werden. Diese Fragen lassen sich vorher gestalten und nachher nur noch verwalten.
Genau hier liegt unser Schwerpunkt: Wir beraten vermögende Privatpersonen, Investoren und Unternehmer beim Zuzug nach Deutschland und internationale Selbstständige, insbesondere aus den USA, bei der sauberen Struktur ihrer Tätigkeit. Bewusst als Boutique: wenige Mandate, dafür jedes persönlich auf Partner-Ebene.
Steuerwissen für Creator – kompakt, verständlich und kostenlos herunterladen
Was Expats über Taxboutique sagen
Echte Mandantenstimmen — unbearbeitet.
Als Expat mit Einkommen aus mehreren Ländern war meine steuerliche Situation für mich ziemlich unübersichtlich. Bei Taxboutique hatte ich von Anfang an das Gefühl, dass nicht nur die Zahlen, sondern meine gesamte persönliche Situation verstanden wird. Ich wurde klar, verständlich und sehr persönlich beraten.
Lydia
Nach meinem Umzug nach Deutschland hatte ich viele Fragen zu meiner Steuerpflicht, meinem ausländischen Einkommen und den verschiedenen Fristen. Das Team von Taxboutique hat mir alles verständlich erklärt und den gesamten Prozess sehr unkompliziert gemacht. Gerade bei internationalen Sachverhalten ein riesiger Vorteil.
Sabine Künzel
Ich lebe in Deutschland, arbeite international und habe Einkünfte aus dem Ausland. Bei Taxboutique habe ich endlich eine Kanzlei gefunden, die solche grenzüberschreitenden Themen wirklich versteht. Die Beratung ist professionell, persönlich und auf Augenhöhe. Ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben.
Patrick Stifelhagen

Ihre Ansprechpartnerin
Edda Vocke
Partnerin · Steuerberaterin · Internationales Steuerrecht & Global Mobility
Edda Vocke berät an der Schnittstelle von Steuerrecht und internationalem Recht. Ihr Schwerpunkt sind grenzüberschreitende Sachverhalte — Zuzug und Wegzug, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, Beteiligungen im Ausland und globale Vermögensstrukturen. Also genau die Fälle, in denen die meisten Kanzleien passen müssen.
Als Doppelqualifizierte verbindet sie steuerliche Präzision mit juristischem Verständnis. Sie beraten sich persönlich mit ihr – auf Deutsch oder Englisch, diskret und auf Partner-Ebene.
- Spezialisierung auf internationales Steuerrecht, Global Mobility & Wegzugsbesteuerung
- Beteiligungen und Nachfolge im internationalen Kontext
- Beratung auf Deutsch und Englisch – persönlich, nicht über Sachbearbeiter
- Vollständig digital · bundesweit & international per Video-Call
Die Fehler beim Zuzug, die sechsstellig werden können
Beim Inlandsfall ist Steuerberatung Routine. Sobald Vermögen, Beteiligungen und eine Grenze im Spiel sind, entscheiden Details und Timing und Versäumnisse lassen sich später kaum noch heilen.
Zuzug ohne Vorbereitung
Mit der Wohnsitzbegründung greift die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Wer erst nach dem Umzug berät, hat die entscheidenden Gestaltungsspielräume bereits verloren
US-Steuerpflicht trotz Wohnsitz in DE
Als US-Person bleiben Sie in den USA erklärungspflichtig – FBAR, FATCA und sind zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Wenige Kanzleien decken beide Seiten sauber ab.
Wegzugsbesteuerung übersehen
§ 6 AStG kann bei wesentlichen Beteiligungen eine Veräußerung fingieren, Steuer ohne Zufluss. Häufig der größte Einzelposten überhaupt, und regelmäßig zu spät erkannt.
Ausländisches Vermögen falsch deklariert
Depots, Immobilien, Trusts und Beteiligungen sind in Deutschland anzugeben. Im automatischen Informationsaustausch fallen Lücken zuverlässig auf – mit empfindlichen Folgen.
Beteiligungen & stille Reserven
Anteile an Gesellschaften im Herkunftsland, Holdingstrukturen, Optionen: Bewertung und Timing entscheiden. Ohne Planung wird aus Vermögen eine Steuerlast.
Erbschaft- & Schenkungsteuer unterschätzt
Mit dem Zuzug werden Sie in Deutschland unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig auf das weltweite Vermögen. Bei Familienunternehmen, Beteiligungen und Nachfolgeplanung ist das häufig der größte Posten überhaupt. Vor dem Zuzug gestaltbar, danach kaum noch.
Passt Taxboutique zu Ihnen?
Wir arbeiten bewusst als Boutique: wenige Mandate, dafür jedes persönlich betreut. Eine ehrliche Einordnung, ob wir zueinander passen.
Taxboutique passt, wenn Sie…
- Nach Deutschland ziehen und Vermögen, Beteiligungen oder Unternehmensanteile mitbringen
- Als Investor oder Unternehmer international aufgestellt sind
- US-Person sind und beide Steuerwelten sauber abgestimmt brauchen
- Als internationaler Selbstständiger eine belastbare Struktur in Deutschland wollen
- Eine Kanzlei suchen, die vorausschauend gestaltet, statt nur zu deklarieren
Wir sind nicht die richtige Wahl, wenn Sie…
- Ausschließlich eine günstige Standard-Steuererklärung suchen
- Grenzgänger sind, dafür ist ein Berater in Ihrer Grenzregion die bessere Wahl
- Keine internationale Komponente haben
- Kurzfristig denken, statt Ihre Struktur langfristig aufzustellen
Steuerberatung für selbstständige Expats und Freelancer in Deutschland
Sie arbeiten als Freelancer, Consultant oder Selbstständiger von Deutschland aus, mit Kunden in den USA, Großbritannien oder weltweit? Dann entscheidet die richtige Struktur darüber, wie viel von Ihrem Honorar am Ende bei Ihnen bleibt. Besonders für US-Freelancer ist die Kombination aus deutscher Steuerpflicht und fortbestehender US-Erklärungspflicht anspruchsvoll und wird selten sauber gelöst
Freiberuflich oder Gewerblich
Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und Rechtsform. Bei internationalen Tätigkeiten ist die Abgrenzung selten eindeutig, wir ordnen sie korrekt ein.
Umsatzsteuer bei Auslandskunden
Reverse-Charge, USt-ID, Leistungsort, OSS: Rechnungen an Kunden in den USA oder der EU folgen unterschiedlichen Regeln. Fehler hier führen direkt zu Nachzahlungen.
US-Freelancer in Deutschland
Deutsche Steuerpflicht plus US-Erklärungspflicht (FBAR, FATCA), dazu die Frage der Betriebsstätte und Ansässigkeit. Wir stimmen beide Seiten über das DBA USA–Deutschland ab.
In vier Schritten zu Ihrer steuerlichen Struktur
Strukturiert, diskret, vollständig digital. Auf Deutsch oder Englisch. Auch schon, bevor Sie in Deutschland sind.
1
Anfrage & Erstgespräch
Sie füllen unseren kurzen Fragebogen aus – 3 Minuten. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einem Terminvorschlag für ein kostenloses Erstgespräch.
Kostenlos & unverbindlich
2
Analyse Ihrer Situation
Wir prüfen Zuzugszeitpunkt, Beteiligungen, Vermögen im Herkunftsland und das anwendbare DBA und zeigen Ihnen die Hebel auf.
In der Regel 3-5 Werktage
3
Strategie & Struktur
Gemeinsam legen wir die Struktur fest: Timing des Zuzugs, Behandlung der Beteiligungen, US-Abstimmung, Deklaration.
Direkter Ansprechpartner auf Partner-Ebene
4
Umsetzung & laufende Betreuung
Wir übernehmen die laufende Betreuung und die Kommunikation mit dem Finanzamt – digital, proaktiv, mit Fristen im Blick.
Vollständig digital

Digital & ortsunabhängig
Unterlagen per sicherem Upload, Termine per Video-Call, kein Aktenordner und keine Anfahrt. Ihre Betreuung funktioniert von überall, auch schon bevor Sie in Deutschland angekommen sind.

Persönliche Beratung
auf Partner-Ebene
Direkter Draht zu Edda Vocke, Rechtsanwältin und Steuerberaterin. Keine Sachbearbeiter, kein Callcenter. Sie sprechen mit der Person, die Ihren Fall wirklich kennt, auf Deutsch oder auf Englisch.

Spezialisiert auf die Creator-Welt
Zuzug und Wegzug, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, Erbschaft- und Schenkungsteuer, ausländisches Vermögen, US-Steuerpflicht. Grenzüberschreitende Fälle sind unser Schwerpunkt, nicht die Ausnahme.
Häufige Fragen zum Zuzug nach Deutschland und zur internationalen Besteuerung
Die Antworten auf die Fragen, die uns internationale Mandanten am häufigsten stellen.
Mit Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland beginnt in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht – Deutschland besteuert dann grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen. Entscheidend sind der genaue Zeitpunkt des Zuzugs, die Struktur Ihres Vermögens und die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens. Wer den Zuzug vorausschauend plant, gestaltet die Steuerlast erheblich. Wer erst danach berät, repariert.
Beim Wegzug aus Deutschland kann bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften eine fiktive Veräußerung besteuert werden — ohne dass ein Euro geflossen ist. Für vermögende Privatpersonen und Unternehmer ist das häufig der größte Einzelposten überhaupt. Auch beim Zuzug ist die Regelung relevant, etwa bei einem späteren erneuten Wegzug oder bei Beteiligungen im Herkunftsland. Wir prüfen Ihre Situation vorausschauend und zeigen Gestaltungsspielräume auf.
Ausländische Depots, Immobilien, Beteiligungen, Trusts und Kapitalerträge sind in Deutschland grundsätzlich zu deklarieren. Je nach Herkunftsland greifen unterschiedliche Regeln, Anrechnungsmethoden und Meldepflichten. Fehler werden hier schnell sechsstellig und fallen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zuverlässig auf. Wir strukturieren Ihr internationales Vermögen sauber und prüfungsfest.
Als US-Person bleiben Sie auch mit Wohnsitz in Deutschland in den USA erklärungspflichtig – einschließlich FBAR- und FATCA-Meldungen und sind zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Diese Doppelstruktur wird von wenigen Kanzleien in Deutschland sauber abgedeckt. Wir stimmen beide Seiten aufeinander ab, wenden das DBA USA–Deutschland korrekt an und arbeiten bei Bedarf mit US-Steuerberatern zusammen.
Vor dem Zuzug. Der Zeitpunkt der Wohnsitzbegründung, die Behandlung stiller Reserven, bestehende Beteiligungen und die Vermögensstruktur lassen sich vorher gestalten, danach nur noch verwalten. Idealerweise sprechen wir mehrere Monate vor Ihrem Umzug, spätestens jedoch bevor Sie in Deutschland einen Wohnsitz begründen.
Mit dem Zuzug werden Sie in Deutschland in der Regel unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig und zwar auf Ihr weltweites Vermögen. Für vermögende Privatpersonen, Familienunternehmen und Beteiligungen ist das häufig der größte Einzelposten überhaupt, oft noch vor der Einkommensteuer. Übertragungen und Nachfolgeregelungen lassen sich vor dem Zuzug gestalten, danach kaum noch. Wir prüfen Ihre Vermögens- und Nachfolgestruktur rechtzeitig.
Ja. Internationale Selbstständige und Freelancer, insbesondere aus den USA sind unsere zweite Kernzielgruppe. Themen sind die Abgrenzung freiberuflich oder gewerblich, die Umsatzsteuer bei internationalen Kunden, Fragen der Betriebsstätte und Ansässigkeit sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Das hängt vom Leistungsort ab. Bei Geschäftskunden in der EU greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren, Sie brauchen dafür eine USt-ID. Bei Kunden außerhalb der EU, etwa in den USA, gelten wieder andere Regeln. Fehler bei der Umsatzsteuer führen unmittelbar zu Nachzahlungen. Wir richten Ihre Rechnungsstellung und Umsatzsteuer sauber ein.
Ja. Sie werden durchgehend auf Deutsch oder Englisch beraten, persönlich von Edda Vocke, Rechtsanwältin und Steuerberaterin mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht und Global Mobility. Auch die gesamte Kommunikation mit dem deutschen Finanzamt übernehmen wir für Sie.
Nein. Wir beraten bundesweit und international, vollständig digital per Video-Call und mit sicherem digitalem Dokumenten-Upload. Gerade beim Zuzug findet die entscheidende Beratung ohnehin statt, bevor Sie in Deutschland sind. Ein persönlicher Termin in Frankfurt ist jederzeit möglich, aber nie erforderlich.
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