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Angestellt oder eigene Praxis: Was bei Heilberufen wirklich netto übrig bleibt

Die Frage stellt sich fast immer zum selben Zeitpunkt: Die Facharztanerkennung ist da, die Anstellung läuft stabil, und dann steht eine Praxis zur Übernahme an oder eine Kollegin fragt nach einer gemeinsamen Gründung. Die Rechnung, die dann als Erstes aufgemacht wird, ist fast immer dieselbe. Und sie führt fast immer in die Irre.

Verglichen wird das Bruttogehalt der Anstellung mit dem Gewinn, den die Praxis laut Übergabeunterlagen abwirft. Beide Zahlen sehen vergleichbar aus. Steuerlich und wirtschaftlich sind sie es nicht. Zwischen ihnen liegen unterschiedliche Abzüge, unterschiedliche Fälligkeiten und ein Kredit, der nur zur Hälfte steuerlich wirkt.

Bruttogehalt und Praxisgewinn messen zwei verschiedene Dinge

Das Bruttogehalt steht vor Lohnsteuer und vor Sozialabgaben, von denen der Arbeitgeber einen erheblichen Teil übernimmt. Der Praxisgewinn steht nach allen Betriebsausgaben, aber vor jeder privaten Abgabe. Von ihm gehen Einkommensteuer, Versorgungswerk, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Tilgung des Praxiskredits noch vollständig ab, und zwar ohne jeden Arbeitgeberanteil.

Wer die beiden Zahlen nebeneinanderlegt, vergleicht deshalb eine Größe, hinter der ein Arbeitgeber steht, mit einer Größe, hinter der niemand mehr steht. Aussagekräftig wird der Vergleich erst, wenn beide Seiten auf dasselbe Ergebnis heruntergerechnet werden: auf das, was am Ende tatsächlich zur freien Verfügung steht.

Was vom Praxisgewinn tatsächlich abgeht

Diese Positionen sind keine Nebenkosten. Sie entscheiden darüber, ob aus einem auf dem Papier deutlich höheren Gewinn am Ende überhaupt ein höheres verfügbares Einkommen wird.

Die Tilgungsfalle: Gewinn und Kontostand laufen auseinander

Betrieblich abziehbar sind nur die Zinsen eines Praxiskredits. Die Tilgung ist keine Betriebsausgabe, sie verringert lediglich die Schuld. Das Ergebnis: Der Gewinn, auf den Einkommensteuer anfällt, ist regelmäßig höher als der Betrag, der nach der Kreditrate auf dem Konto liegt. Versteuert wird also auch Geld, über das längst verfügt wurde.

Verschärft wird das im zweiten und dritten Jahr nach der Niederlassung. Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden erst festgesetzt, wenn die erste Steuererklärung veranlagt ist. Dann treffen die Nachzahlung für das zurückliegende Jahr und die erhöhten Vorauszahlungen für das laufende Jahr zusammen. Wer dafür keine Rücklage gebildet hat, gerät genau in der Phase unter Druck, in der die Praxis eigentlich erst anläuft.

Versorgungswerk und Krankenversicherung nach der Niederlassung

Die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk bleibt auch nach der Niederlassung bestehen. Was wegfällt, ist der Arbeitgeberanteil: Der Beitrag wird künftig allein getragen. Immerhin zählen die Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben abziehbar, was einen Teil der Mehrbelastung auffängt, aber eben nur einen Teil.

Dasselbe Muster bei der Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, der volle Beitrag wird selbst gezahlt. Wer privat versichert ist, sollte zusätzlich die Beitragsentwicklung über die gesamte Finanzierungslaufzeit einplanen und nicht nur den aktuellen Beitrag.

Der Kaufpreis wirkt steuerlich über Jahre nach

Beim Praxiskauf wird der Kaufpreis aufgeteilt: auf die materiellen Wirtschaftsgüter wie Geräte, Einrichtung und Vorräte und auf den immateriellen Praxiswert, den Goodwill. Keiner dieser Beträge ist sofort in voller Höhe Betriebsausgabe. Beides wird über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Aufteilung im Kaufvertrag ist deshalb keine Formsache. Sie bestimmt, wie schnell der Kaufpreis steuerlich wirksam wird, und damit die Steuerlast der ersten Jahre, also genau der Jahre, in denen die Liquidität ohnehin am knappsten ist. Über diese Aufteilung sollte vor der Unterschrift gesprochen werden, nicht danach.

Freiberuflich heißt nicht automatisch steuerlich einfach

Ärztliche, zahnärztliche, therapeutische und tierärztliche Tätigkeit führt zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach Paragraf 18 EStG. Das bringt zwei spürbare Vorteile: keine Gewerbesteuer und keine Bilanzierungspflicht, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt. Damit gilt das Zu- und Abflussprinzip, Zahlungszeitpunkte lassen sich in gewissem Rahmen gestalten.

Das gilt aber nur, solange die Tätigkeit freiberuflich bleibt. Der Verkauf von Produkten, gewerbliche Laborleistungen oder angestellte Behandlerinnen und Behandler ohne ausreichende eigene fachliche Mitwirkung können gewerbliche Einkünfte auslösen. In einer Berufsausübungsgemeinschaft kann ein gewerblicher Anteil nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG auf sämtliche Einkünfte abfärben. Dann wird die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig.

Auch die Umsatzsteuer ist nicht pauschal erledigt. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach Paragraf 4 Nummer 14 UStG befreit. Individuelle Gesundheitsleistungen ohne medizinische Indikation, Gutachten, Vorträge oder Produktverkäufe sind es nicht. Sobald solche Umsätze dazukommen, stellen sich Fragen nach Kleinunternehmerregelung, Rechnungsstellung und Vorsteueraufteilung.

Wann die Praxis die Anstellung überholt

In den ersten Jahren liegt die Anstellung häufig vorn. Die Kreditrate läuft, die Abschreibung ist noch nicht ausgeschöpft, Patientenstamm und Auslastung müssen sich entwickeln. Entscheidend ist deshalb nicht das Ergebnis des ersten Jahres, sondern der Zeitpunkt, an dem sich die beiden Kurven kreuzen, und wie weit die Praxis danach davonzieht.

Dazu kommt ein Effekt, der in keiner Jahresrechnung auftaucht: Mit jeder Tilgungsrate wächst das eigene Vermögen. Und am Ende des Berufslebens steht ein Praxiswert, der verkauft werden kann. Beides gehört in den Vergleich, auch wenn es die monatliche Liquidität zunächst belastet.

Was der Niederlassungs-Rechner beantwortet

Genau für diesen Vergleich haben wir den Niederlassungs-Rechner gebaut. Er übersetzt Bruttogehalt und Praxisgewinn in dieselbe Größe, nämlich in das, was nach Steuern, Versorgungswerk, Krankenversicherung und Praxiskredit tatsächlich übrig bleibt. Drei Pflichtangaben genügen, Richtwerte sind vorbelegt, das Ergebnis erscheint sofort und ohne Anmeldung, inklusive Fünfjahresübersicht und dem Jahr, in dem die Praxis die Anstellung überholt.

Was er nicht leisten kann: Er kennt weder Ihren Kaufvertrag noch Ihre Finanzierungsstruktur, weder Ihren Familienstand noch bestehende Verluste oder weitere Einkünfte. Er liefert eine belastbare erste Einordnung und zeigt, an welchen Stellschrauben sich die Entscheidung wirklich dreht. Die Entscheidung selbst ersetzt er nicht.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem von der Rechtsform, der Gestaltung des Kaufvertrags, der Finanzierung, den weiteren Einkünften und den persönlichen Verhältnissen ab.

Häufige Fragen zur Niederlassung

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. In den ersten Jahren liegt eine Anstellung wegen Kreditrate und Anlaufphase häufig vorn, danach dreht sich das Bild in vielen Fällen. Entscheidend sind Kaufpreis, Finanzierungsdauer, Auslastung und die persönliche Steuersituation. Der Niederlassungs-Rechner zeigt, in welchem Jahr der Wechselpunkt bei Ihren Zahlen liegt.

In der Regel nicht. Heilberufliche Tätigkeit führt zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach Paragraf 18 EStG und ist damit gewerbesteuerfrei. Gewerbesteuer kann aber entstehen, wenn gewerbliche Leistungen hinzukommen, etwa Produktverkauf oder gewerbliche Laborleistungen. In einer Berufsausübungsgemeinschaft kann ein solcher Anteil auf die gesamten Einkünfte abfärben.

Nein. Abziehbar sind nur die Zinsen, die Tilgung ist keine Betriebsausgabe. Deshalb liegt der zu versteuernde Gewinn regelmäßig über dem Betrag, der nach der Kreditrate tatsächlich verfügbar ist. Dieser Unterschied ist der häufigste Grund für unerwartete Steuernachzahlungen in den ersten Jahren.

Die Pflichtmitgliedschaft bleibt bestehen. Neu ist, dass der Beitrag ohne Arbeitgeberanteil allein getragen wird. Die Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben abziehbar, was einen Teil der Mehrbelastung ausgleicht.

Der Praxiswert einer Einzelpraxis wird in der Regel über drei bis fünf Jahre abgeschrieben, der Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft über sechs bis zehn Jahre. Geräte und Einrichtung folgen den amtlichen AfA-Tabellen. Wie der Kaufpreis im Vertrag aufgeteilt wird, beeinflusst die Steuerlast der ersten Jahre deshalb erheblich.

Für freiberufliche Praxen genügt grundsätzlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, unabhängig von der Höhe von Umsatz und Gewinn. Eine Bilanzierungspflicht kann entstehen, wenn die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird oder freiwillig bilanziert wird.

Sie stehen vor der Entscheidung zwischen Anstellung und eigener Praxis oder haben bereits einen Kaufvertrag auf dem Tisch? Wir rechnen Ihren konkreten Fall durch, bevor unterschrieben wird, und sprechen dabei auch über die Aufteilung des Kaufpreises und die Liquidität der ersten drei Jahre. Mehr zu unserer Arbeit für Heilberufe oder direkt ein Erstgespräch vereinbaren.

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