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Influencerin sitzt mit Laptop und Notizbuch am Schreibtisch und kümmert sich um ihre Steuern und Betriebsausgaben

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Influencer und Steuern: Der große Leitfaden 2026

Ob auf Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch: Wer mit Reichweite Geld verdient, führt aus Sicht des Finanzamts ein Unternehmen. Das gilt auch dann, wenn alles als Hobby angefangen hat. Influencer müssen Steuern zahlen, sobald aus der Leidenschaft ein Einkommen wird. Und genau an dieser Stelle passieren die teuersten Fehler. Nicht angemeldete Gewerbe, unversteuerte PR-Pakete und dann, oft Jahre später, ein Schreiben vom Finanzamt.

In diesem Leitfaden geht es praxisnah und auf dem Rechtsstand 2026 darum, ab wann welche Steuern anfallen, was du absetzen kannst und wo die Fallstricke liegen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Aber er sorgt dafür, dass du die richtigen Fragen stellst, bevor es teuer wird.

Müssen Influencer überhaupt Steuern zahlen?

Kurz gesagt: ja. Sobald du mit deinem Content Einnahmen erzielst und dabei die Absicht hast, Gewinn zu machen, sind diese Einnahmen steuerpflichtig. Ob das Geld auf dein Konto fließt, als Affiliate-Provision kommt oder ob du „nur“ ein kostenloses Produkt bekommst, spielt dabei keine Rolle.

Der entscheidende Begriff heißt Gewinnerzielungsabsicht. Postest du rein privat und nimmst nichts ein, interessiert das das Finanzamt nicht. Sobald du aber Kooperationen eingehst, Werbung schaltest oder Produkte bewirbst, wirst du zum Unternehmer. Steuerlich bist du dann in aller Regel Gewerbetreibender nach § 15 EStG. Das beliebte Argument „Das ist doch nur mein Hobby“ hilft übrigens nicht. Wer regelmäßig und mit Verdienstabsicht auftritt, ist steuerpflichtig, oft schon ab dem ersten Euro.

Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen? Die Freibeträge

Steuerpflichtig zu sein heißt nicht automatisch, dass auch etwas ans Finanzamt geht. Es gibt Freibeträge und Grenzen, die darüber entscheiden, ab wann wirklich Steuern fällig werden.

Bei der Einkommensteuer zählt der Grundfreibetrag. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen aus allen Quellen zusammen darüber liegt, zahlst du Einkommensteuer. Er liegt 2025 bei 12.096 Euro und steigt 2026 auf 12.348 Euro. Wichtig dabei: Ein Nebenjob oder ein Gehalt aus einer Anstellung zählt mit hinein.

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen eigenen Freibetrag. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft bleiben die ersten 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr gewerbesteuerfrei.

Und dann ist da die Umsatzsteuer mit der Kleinunternehmergrenze. Bleibt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst keine Umsatzsteuer ausweisen. Dazu weiter unten mehr.

Eines solltest du dir merken: Auch wenn du unter allen Grenzen bleibst, musst du deine Einnahmen in der Regel trotzdem erklären. Die Freibeträge senken die Steuer. Von der Pflicht, deine Tätigkeit anzumelden und anzugeben, befreien sie dich nicht.

Diese drei Steuerarten betreffen Influencer

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Creator. Besteuert wird nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen bis zum Spitzensteuersatz. Dazu können Kirchensteuer und, nur noch bei höheren Einkommen, der Solidaritätszuschlag kommen.

Gewerbesteuer

Weil Influencing steuerlich meistens als Gewerbe gilt, kann Gewerbesteuer anfallen. Allerdings erst auf den Gewerbeertrag oberhalb von 24.500 Euro. Die gute Nachricht: Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird die gezahlte Gewerbesteuer über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. In vielen Gemeinden bleibt sie dadurch praktisch neutral. Nur bei sehr hohen Hebesätzen bleibt eine Restbelastung übrig.

Umsatzsteuer

Auf deine Leistungen, etwa einen bezahlten Werbepost, fallen grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer an. Die weist du auf deinen Rechnungen aus und führst sie ans Finanzamt ab. Im Gegenzug darfst du dir die Umsatzsteuer aus deinen eigenen Ausgaben als Vorsteuer zurückholen. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, fällt beides weg.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Damit das greifbarer wird, ein vereinfachtes Beispiel. Lena ist Content Creatorin und hat 2025 folgende Zahlen:

Ihr steuerlicher Gewinn liegt damit bei 50.000 Euro, nicht bei den 60.000 Euro, die auf dem Konto sichtbar waren. Genau dieser Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer, nicht der Umsatz. Wichtig ist auch: Die 4.000 Euro an PR-Produkten zählen mit, obwohl nie Geld geflossen ist.

Weil Lena über der Grenze von 25.000 Euro liegt, ist sie keine Kleinunternehmerin und muss Umsatzsteuer ausweisen. Dafür holt sie sich die Vorsteuer aus ihren Ausgaben zurück. Gewerbesteuer fällt auf den Teil über 24.500 Euro an, wird aber größtenteils auf ihre Einkommensteuer angerechnet. Was am Ende wirklich an Einkommensteuer bleibt, hängt von ihrem persönlichen Steuersatz und weiteren Einkünften ab. Deshalb lohnt sich eine individuelle Berechnung, statt mit Faustregeln aus dem Netz zu arbeiten.

Veranschaulichung für ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Gewerbe anmelden, ja oder nein?

Die häufigste Einstiegsfrage lautet: Muss man als Influencer ein Gewerbe anmelden? In den allermeisten Fällen lautet die Antwort ja. Wer werblich tätig ist, Produkte bewirbt oder seine Reichweite vermarktet, gilt normalerweise als gewerblich und muss ein Gewerbe anmelden, ganz unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Die Anmeldung läuft über das Gewerbeamt, kostet je nach Stadt meist zwischen 20 und 60 Euro und ist schnell erledigt.

Anders sieht es bei rein freiberuflichen Tätigkeiten aus, zum Beispiel journalistisch, künstlerisch oder schriftstellerisch nach § 18 EStG. Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig, und die Finanzämter legen sie eng aus. Reine Produktwerbung ist so gut wie immer Gewerbe. Wer sich hier verschätzt, riskiert Nachzahlungen. Eine kurze Einschätzung durch einen Steuerberater lohnt sich, bevor du dich festlegst.

Die Kleinunternehmerregelung: Fluch oder Segen?

Seit 2025 ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG klarer geregelt und für viele attraktiver. Liegt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, sind deine Umsätze umsatzsteuerbefreit. Du weist keine Umsatzsteuer aus und sparst dir die laufenden Voranmeldungen.

Der Haken kommt an anderer Stelle. Als Kleinunternehmer bekommst du im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben zurück. Wer viel in Kameras, Technik und Software steckt, fährt mit der Regelbesteuerung deshalb oft besser, weil er sich die 19 Prozent aus diesen Anschaffungen vom Finanzamt zurückholt. Für Creator, die schnell wachsen und viel investieren, kann der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also die klügere Wahl sein. Das sollte man vorher einmal durchrechnen.

Achtung Steuerfalle: PR-Samples, Geschenke und Gratisreisen

Das ist der Punkt, der die meisten Creator kalt erwischt. Auch Sachleistungen sind Einnahmen. Das kostenlose Kleid, das Technik-Paket, die eingeladene Reise oder das „Geschenk“ einer Marke sind steuerlich ein geldwerter Vorteil. Sie sind grundsätzlich mit ihrem Marktwert zu versteuern, vor allem dann, wenn du die Produkte behalten darfst und im Gegenzug Content lieferst.

Es gibt eine Erleichterung. Das schenkende Unternehmen kann die Zuwendung nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent versteuern. Macht es das und sagt dir Bescheid, ist die Sachzuwendung für dich steuerfrei. Verlässt du dich aber einfach darauf, ohne es zu prüfen, kann das teuer werden. Führe deshalb eine saubere Liste über alle Produkte und Einladungen, die du bekommst, samt geschätztem Wert. Genau danach fragt das Finanzamt im Zweifel als Erstes.

Wenn du an diesem Punkt merkst, dass du seit Monaten Pakete bekommst und nie erfasst hast, ist das kein Grund zur Panik, sondern ein guter Zeitpunkt für ein Gespräch. Unsere Steuerberatung für Creator & Influencer ist genau auf solche Fälle spezialisiert.


Diese Kosten können Influencer von der Steuer absetzen

Auf der anderen Seite senken Betriebsausgaben deinen Gewinn und damit deine Steuer. Als Influencer kannst du typischerweise absetzen:

Ein wichtiger Sonderfall ist Kleidung. Normale Alltagskleidung kannst du nicht absetzen, selbst wenn du sie nur für ein Reel gekauft hast. Anerkannt wird ausschließlich echte, typische Berufskleidung, und die kommt bei Influencern fast nie vor. An diesem Punkt verschätzen sich viele.

Einnahmen aus dem Ausland: YouTube, Meta und TikTok

Ein großer Teil der Einnahmen kommt von internationalen Plattformen wie Google Ireland für YouTube, Meta oder TikTok. Umsatzsteuerlich sind das häufig grenzüberschreitende Leistungen zwischen Unternehmen, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren greift und unter Umständen eine Zusammenfassende Meldung fällig wird. Selbst als Kleinunternehmer kannst du umsatzsteuerliche Pflichten haben, sobald du Leistungen aus dem Ausland beziehst, etwa Werbung oder Tools. Das ist einer der Bereiche, in denen sich eine laufende Betreuung wirklich auszahlt, weil hier schnell Nachforderungen entstehen.

Steuern sparen durch Umzug nach Dubai oder Madeira?

Kaum ein Thema wird in der Szene so heiß diskutiert wie der Umzug nach Dubai oder auf Madeira, um Steuern zu sparen. Die Idee klingt einfach. Die Realität ist es nicht. Ein Wegzug beendet die deutsche Steuerpflicht nämlich nicht automatisch.

Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht sauber verlagert, bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Es kommt auf Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt an. Zieht man in ein Niedrigsteuerland, kann außerdem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG noch mehrere Jahre nachwirken. Und wer Anteile an einer eigenen GmbH hält, landet schnell in der Wegzugsbesteuerung. Dann werden die stillen Reserven so versteuert, als hättest du die Anteile verkauft, obwohl kein Euro geflossen ist. Ein Umzug ins Ausland kann steuerlich durchaus sinnvoll sein, aber nur mit sauberer Planung vorab. Wie man einen Umzug ins Ausland richtig plant, zeigen wir dir in einem eigenen Beitrag.

Die fünf teuersten Steuerfehler von Creatorn

  1. Kein Gewerbe angemeldet und die Einnahmen jahrelang nicht erklärt. Die Finanzämter gleichen inzwischen immer öfter Plattform- und Kooperationsdaten ab.
  2. PR-Samples und Gratisreisen nicht erfasst. Die klassische und teure Lücke.
  3. Keine Rücklagen gebildet. Wer alles ausgibt, steht bei der ersten Steuervorauszahlung ohne Puffer da.
  4. Die Kleinunternehmerregelung blind gewählt und dadurch die Vorsteuer aus teurem Equipment verschenkt.
  5. Ins Ausland gezogen, ohne es vorher zu planen, und dann wegen fortbestehender Steuerpflicht oder Wegzugsbesteuerung nachgezahlt.

FAQ zu Influencern und Steuern

Ja. Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht Einnahmen erzielst, egal ob Geld, Provisionen oder Sachwerte, sind diese steuerpflichtig und musst du sie erklären.

Einkommensteuer fällt an, sobald dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro). Anmelden und erklären musst du deine Tätigkeit aber unabhängig davon.

In den meisten Fällen ja, weil Influencing steuerlich als Gewerbe gilt, und zwar unabhängig von der Höhe der Einnahmen.

Grundsätzlich ja, mit ihrem Marktwert. Eine Ausnahme gilt, wenn das Unternehmen die Zuwendung pauschal nach § 37b EStG versteuert.

Zum Beispiel Technik, Software, Home-Office, Reisekosten, Produkte für den Content und Beratungskosten. Normale Alltagskleidung dagegen nicht.

Nur bei sauberer Planung. Ohne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts und ohne Blick auf erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Wegzugsbesteuerung bleibt die deutsche Steuer oft bestehen.

Fazit und nächster Schritt

Steuern sind für Creator vor allem ein Hebel. Wer früh die richtige Struktur wählt, sauber dokumentiert und seine Betriebsausgaben nutzt, zahlt legal weniger und schläft ruhiger. Die Fehler passieren fast immer dort, wo aus dem Hobby unbemerkt ein Unternehmen geworden ist und niemand genauer hingeschaut hat.

Wir sind eine Kanzlei, die sich auf Creator, Influencer und digitale Geschäftsmodelle spezialisiert hat, und begleiten dich von der ersten Kooperation bis zur internationalen Expansion. Wenn du wissen willst, wie du deine Situation optimal aufstellst, vereinbare gern ein kostenloses Erstgespräch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Rechtsstand: 2026.

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